
Er sitzt bereits eine Haftstrafe von fünf Jahren ab an der er selbst und sein Anwalt, als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, in dieser Höhe “fleißig” mitgearbeitet haben. Es begann alles mit dem Verdacht auf den Besitz von Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit (“Kinder – und Jugendpornographie“) und endete zunächst mit einer ersten Knaststrafe wegen ” schweren sexuellen Missrauchs von Kindern”/176a StGB und wegen Besitz, Herstellung und Verbreitung jener politisch unerwünschten Darstellungen sexueller Selbstbestimmung. Nach diesem zweiten politischen Schauprozess erfolgte nun eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren durch das Landgericht Heilbronn abermals wegen sogeannten “sexuellen Missbrauchs” Es handelt sich bei allen beteiligten Jungen um einvernehmliche, gewaltfreie und von allen Seiten selbstbsetimmte sexuelle Beziehungen. Somit handelt es sich abermals um ein schweres Justizverbrechen dem der ehemalige Leiter eines Kindergartens jetzt zum Opfer fiel. Mehr dazu im folgenden Bericht.
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