
Weitgehend sind die rechtstaatlichen Verhältnisse, die an die Grund- und Menschenrechten gebunden sind in der BRD bereits außer Kraft gesetzt nicht zuletzt durch die stetigen Verschärfungen im sogenannten “Sexualstrafrecht”. Nun wurde die extremste und verfassungswidrigste Verschärfung der bereits seit ihrem Bestehen nicht grundgesetzkonformen Strafbestimmungen wie (§§174, 176, 176a, 182, 184b, 184c ,184d und 184e StGB) ohne eine einzige Gegenstimme durch den Bundestag gewunken. Demnach werden die aufgezählten Paragraphen, soweit sie es nicht schon waren, zu “Verbrechen” hochgestuft mit einer entsprechenden Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit allen daraus entstehnden Folgen. Ebenso sind deutlich verschärfte Überwachungsvorschriften damit verbunden. Über Details und Inhalte wurde hier bereits in einigen Artikeln berichtet. Diese mit den Nürnberger Rassegesetzen vergleichbaren Rechtsvorschriften wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den braunen Figuren der AfD gemeinsam verabschiedet. Dies spricht für sich selbst und der folgende Beitrag klärt über weitere Zusamenhänge auf.
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