
Seit dem 1. Juli 2021 gilt bereits der Besitz bzw. die Wahrnehmung einer einzigen bildlichen Darstellung, welche die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit “minderjähriger” Personen dokumentiert als Verbrechen, wenn diese als “Kinderpornographie” “eingestuft” werden und auch bei sogenannter “Jugendpornographie” wurde der Strafrahmen deutlich angehoben. Bei “Verbrechen” liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe und eröffnet auch die Möglichkeit Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dies bedeutet dann echtes lebenslänglich. Es gibt erste Anzeichen aus der Praxis der Strafjustiz, die in diese Richtung deuten. So könnten schwerste Justizverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zum Standard einer Strafjustiz werden, die sich zur skrupellosen politischen Verfolgung verpflichtet fühlt. Mehr dazu in diesem Artikel.
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