
Wie bereits berichtet möchten einige Bundesländer einschließlich des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen weitere strafrechtliche Verschärfungen, die einen unmittelbaren Bezug zu den verfassungswidrigen Strafbestimmungen im 13. Abschnitt des StGB haben, wie 174, 176, 176a, 182, 184b, 184c ,184d und 184e StGB. So sollen Einträge im sogenannten “erweiterten Führungszeugnis” nicht mehr nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Diese betreffen ausschließlich “Verstösse” gegen die genannten menschenrechtswidrigen Strafgesetze. Nun wird ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Welche Folgen ein solches weiteres grundgeetzwidriges Gesetz haben könnte erklärt der folgende Artikel.
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