
Am Freitag, den 29.03.2019 wurde der Frankfurter Diplom-Psychologe und einst geschätstüchtiger “Reisetherapeut” Michael G. vom Landgericht in Frankfurt/Main zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt mit einem Bonus von sechs Monaten, die ihm wegen der langen Verfahrunsdauer erlassen wurden. Die Verurteilung beschränkt sich auf Beihilfe, Versuch und Anstiftung zum sogenannten (schweren) “sexuellen Missbrauch” von Kindern bzw. Jugendlichen sowie Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit “minderjähriger” Personen (“Kinder– und Jugendpornographie“) (§§ 176, 176a, 182, 184b, 184c StGB) Die Mehrzahl der Anklagepunkte wurden fallen gelassen aufgrund der schwierigen Beweislage. Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt hat. Mehr zu dieser menschenrechtswidrigen Verurteilung und dem letzten Prozesstag im folgenden Artikel:
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