
Hier nun die Fortsetzung der Justizposse auf der Schleimspur vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach bei welcher dem 43-jährigen T. M. aus Hargesheim der Hexenprozess gemacht wird, weil er Ende des Jahres 2005 in Thailand die bezahlten Liebesdienste eines seinerzeit ca. 13-jährigen professionellen Strichers in Anspruch nahm. Mit anderen Worten handelte es sich um freiwillige und einvernehmliche Sexualität, deren strafrechtliche Verfolgung infolge von verfassungswidrigen Unrechtsparagraphen, wie §§ 174, 176, 176a, 182, 184b, 184c , 184d und 184e StGB eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt. Eine Verletzung grundlegender Menschenrechte fand nun gleich zu Beginn des vermeintlich letzten Prozesstages statt als Richterin Brigitte Hill gegen den angeklagten T. M. einen Haftbefehl verkündete wegen Verdunkelungsgefahr. Alles weitere im folgenden Bericht.
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