
Seit der letzten umgangssprachlich “Lex Edathy” genannten extremen und verfassungswidrigen Verschärfung von Gesetzen im sogenannten Sexualstrafrecht sind fast zwei Jahre ins Land gegangen. Neben der Verschärfung diverser Rechtsvorschriften aus den Reihen, der sowieso schon im Ansatz menschenrechtswidrigen Strafparagrpahen §§ 174, 176, 176a, 182, 184b, 184c , 184d und 184e StGB wurden auch neue “Straftatbestände” mit neuen Gesetzen geschaffen wie 184d und 184e StGB, die zwangsläufig auch zu neuen absurden und grundgesetzwidrigen Verurteilungen führen. Dazu mehr und ein Beispiel im folgenden Bericht.
Neueste Kommentare