
Wie nicht anders zu erwarten war endete dieser offenkundige Schauprozess mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Freiheitsstrafe wurde von urspünglich zehn- auf sechs Monate reduziert. Durchaus überraschend gab es einen nicht unwichtigen Teilfreispruch in der Sache der Verlinkung des “Schutzalterblogs“, der wiederum auf “Wikileaks” verlinkte, wo 2009 eine so genannte “dänische Sperrliste” veröffentlicht wurde. Ebenso wurde der Verfahrensteil bezüglich des Aufklärungsfilms “Puberty” in der Verhandlung” eingestellt. Die Einstellung erfolgte allerdings nach § 154a StPO. Dies bedeutet, dass der Besitz dieses belgischen Aufklärungsfilms in der BRD durchaus als “illegale Kinderpornographie” eingestuft werden kann. Ausserdem kann dieser Verfahrensteil jederzeit wieder aufgenommen werden.
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