
und dabei eine Schleimspur hinterlässt kann er auf dieser auch nach 12 Jahren noch ausrutschen, dank ewig langer Verjährungsfristen infolge ständig verschärfter verfassungswidriger Strafgesetze gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es sei trotz aller Ironie, die sich in diesem Fall aufdrängt natürlich darauf hingewiesen, dass es sich auch hier um einen menschenrechtswidrigen Hexenprozess infolge einvernehmlicher sexueller Kontakte zwischen einem Erwachsenen und einem ca- 13-jährigen Jungen sowie den Besitz von Darstellungen, welche die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit von Personen unter 18 Jahren dokumentieren handelt. (Kinder– und Jugendpornographie) Es zeigt sich hier einmal wieder die unerträgliche deutsche Arroganz, die sich hier in dem Glauben widerspiegelt deutsche menschenrechtswidrige Strafgesetzte hätten eine globale Gültigkeit.
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