
oder wie man auf seiner eigenen Schleimspur ausrutscht und einen Bruch des nicht vorhandenen Rückgrats riskiert. Hier die Fortsetzung jener Justizposse aus Bad Kreuznach, die auf eine gemeinsame Thailandreise von zwei “Kumpanen” im Jahre 2005 zurückgeht bei der man sich bei Liebesdiensten junger männlicher Prostituierter entspannen wollte. Trotz aller sich hier aufdrängender Ironie und inzwischen auch erweiterten Erkenntissen in der Sache bleibt es grundsätzöich natürlich dabei, dass es sich auch hier um einen menschenrechtswidrigen Hexenprozess infolge einvernehmlicher sexueller Kontakte zwischen einem (oder zwei?) Erwachsenen und einem ca- 13-jährigen Jungen sowie den Besitz von Darstellungen, welche die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit von Personen unter 18 Jahren dokumentieren handelt. (Kinder– und Jugendpornographie)
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