Wie schon in dem einen oder anderen Berichten hier erwähnt gibt es Staaten in Europa bzw. der sogenannten “westlichen Welt”, deren menschenrechtswidrige Sexualstrafgesetze einschließlich der Strafjustizpraxis die deutsche Bananenrepublik noch übertrefffen. Dazu zählt mit Sicherheit ein kleiner Alpenstaat namens Schweiz, der hinsichtlich dieses Themas und auch der Praxis der “Verwahrung” (Sicherungsverwahrung in der BRD) durchaus die Bezeichnung Verbrecherstaat verdient. Der dort nicht unbekannte Beat Meier sitzt als Justizopfer inzwischen seit knapp 24 im Knast davon 18 Jahre in der „Verwahrung“. Es spricht einiges dafür, dass er seinerzeit (im Sinne der Gesetze) unschuldig verurteilt wurde und selbst wenn die „Vorwürfe“ stimmen sollten, kann man von Selbstbestimmung und Einvernehmlichkeit ausgehen. Von seinen vermeintlichen „Opfern“ wird er komplett entlastet; ein Umstand der die Eidgenossenjustiz augenscheinlich nicht interessiert, denn diese will an diesem alten Mann ein gnadenloses Exempel statuieren und geht dabei mitunter auf äußerst bösartige Weise sehr “phantasievoll” vor. Wie bereits vor einem Jahr hier berichtet “fand” man in seiner Kerkerzelle “Kinderpornographie” und machte ihm abermals den Prozess. Nun gibt es ein Urteil und die Schweizer Systempresse hetzt dazu.
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