
In dem grundgesetzwidrigen Schauprozess am Berliner Landgericht über dessen Verlauf hier bereits berichtet wurde kam es jetzt zu einem Urteil gegen das einzig verbliebene angeklagte Justizopfer. Viereinhalb Jahre Freihetisstrafe infolge lange zurückliegender freiwilliger und allseitig selbstbestimmter sexueller Kontakte sind das Ergebnis dieses abscheulichen Hexenprozesses ohne Opfer und Täter, bei dem letztlich “wenigstens” ein “Hexer” aufs Schafot befördert werden konnte.
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