
Es begann mit dem Verdacht des Besitzes von Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit “minderjähriger” Jungen (“Kinder– und Jugendpornographie“) und endetete vor einem Jahr mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Knast wegen “schweren sexuellen Missbrauch” eines Jungen und Herstellung, Besitz und Verbreitung von eben jenen politisch höchst unerwünschten Darstellungen sexueller Selbstbestimmung junger Menschen. Tatsächlich hatte der ehemalige Leiter eines evangelischen Kindergartens eine einvernehmliche Freundschaft mit einem zum Zeitpunkt der Verurteilung 13-jährigen Jungen. Vorausgegangen war ein Hexentribunal vor dem Landgericht Heilbron, eine mediale Hexenjagd und zuviel “schonungslose Wahrheitsliebe ” eines Strafverteidigers, der beim belasten seines Mandanten besser war als die Staatsanwaltschaft. Nun wird eine zweiter politischer Schuprozess gegen das Justizopfer Kevin F. vorberietet. Mehr dazu in diesem Bericht.
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