
Kurze Zeit nachdem Mutter und Tochter in die neue Wohung eingezogen waren musste sich Rainer auf Weisung des Familengerichts eine weitere “Begutachtung” über sich ergehen lassen. Die Gutachterin bescheinigte dem Amtsgericht dann auch wahrheitsgemäß, dass er für seine Tochter völlig ungefärlich ist. Um denn Kontakt zwischen Vater und Tochter doch unterbinden zu können wich das Gericht dann darauf aus, dass Rainers Ansichten für Nina, seine Tochter schädlich seien. (Deratige Praktiken unseres Präventionsstaates mit Kontaktverboten in privateste geschützte Beziehungen menschenrechtswidrig einzugreifen ist mir in anderm Zusammenhang aber vor dem gleichem juristischen Hintergrund selbst in schmerzlichster Weise bekannt. In der Praxis lief bei Rainer und seiner Familie jedoch alles weiter wie gehabt und man hielten engen Kontakt untereinander. In Zusammenarbeit mit dem Gericht hatte das Jugendamt inzwischen eine Frau “beauftragt, “die Interessen von Rainers Tochter zu wahren”. Tatsächlich sollte diese “Dame” natürlich Mutter und Tochter ausspionieren, je nach politischer Geschmackslage drängt sich hier ein Vergleich mit Methoden von “Gestapo” oder “Stasi” auf.
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