
…aufgeschoben? Die erneute extreme Verschärfung des Sexualstrafrechts verzögert sich scheinbar ein wenig, da es so etwas wie leise Bedenken gab. Wie zuletzt im November 2020 berichtet plant die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ja seit längerem die extremste Verschärfung des sowieso verfassungswidrigen sogenannten Sexualstrafrechts. (§§174, 176, 176a, 182, 184b, 184c ,184d und 184e StGB) Unter anderem sollen gewaltlose und emanzipierte generationsübergreifende Sexual- bzw. optional auch Sozialkontakte zu Verbrechen mit einem massiv erhöhten Strafrahmen “aufgewertet”werden. Gleiches gilt für Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit “minderjähriger” Personen. (“Kinder– und Jugendpornoraphie“) Da man mit einer politisch konstruierten “Pandemie” noch deutlich schneller elementare Grundrechte in die Tonne treten kann muss das bisherige Lieblinsinstrument zur Zerstörung von Bürgerrechten einmal zurückstehen? Einige Zeit sah es so aus. Dieses laue Kritik war ebenso marginal wie letztlich sinnlos, wie dieser Beitrag erklärt.
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