
Wie bereits (mehrfach) berichtet geht es auch hier um den Besitz von Darstellungen sexueller Selbstbestimmung “minderjähriger” Personen (“Kinder– und Jugendpornographie“) und um die kriminalisierte sexuelle Selbstbestimmung im Kontext mit Kindern und eingeschränkt Jugendlichen. Zunächst ging es hier nur um Bilder und Videos, welche die sexuelle Selbstbestimmungsfähkeit “minderjähriger” Jungen zeigten. Infolge der Überstrapazierung der “schonungslosen Wahrheit” erfolgte auch eine Anklage infolge einer Freundschaft von Kevin F. mit einem heute zwölfjährigen Jungen, welche auch eine freiwillige und einvernehmliche sexuelle Komponente hatte. Die menschenrechtsverletzend agierende Strafjustiz des Landgerichts Heilbronn hat den den ersten Verhandlungstag dieses inquisitorischen Schauprozesses auf den 27. Juli 2018 terminiert. Mehr dazu in diesem Artikel.
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