
Die stetigen Verschärfungen im sogenannten “Sexualstrafrecht” zeigen ihre Wirkung in der Justizpraxis in vielseitiger Hinsicht und werden noch in weiteren Kontexten hier ein Thema sein. Zunächst aber einmal zusammengefasst drei Beispiele die während der kleinen Sommerpause von der Systempresse unters Volk gebracht worden.
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