
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt (Nr. 2/2015) sind die im November verabschiedeten menschen- und grundgesetzwidrigen Getzesverschärfungen im Sexualstrafrecht und im § 201 StGB in Kraft getreten und damit rechtsgültig.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt (Nr. 2/2015) sind die im November verabschiedeten menschen- und grundgesetzwidrigen Getzesverschärfungen im Sexualstrafrecht und im § 201 StGB in Kraft getreten und damit rechtsgültig.
im Kontext geplanter weiterer strafrechtlicher Gesetzesverschärfungen im Bereich so genannter Kinder- und Jugendpornographie. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wird am 24. September den Auftakt zur Umsetzung dieser geplanten menschenrechtswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht bilden mit dem Ziel des weiteren Abbaus von Grundrechten.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat jetzt Anklage gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy erhoben. Um sich nach der medial aufgeblasenen “Edathy – Affäre” für das aus rechtsstaatlicher Perspektive und im Hinblick auf Verfassungsgrundsätze zweifelhafte Ermittlungsverfahren einschließlich Büro- und Wohungsschändungen sowie Raub von Computern und Datenträgern rechtfertigen zu können hat man in Hannover jetzt eine bedenkliche Anklageschrift zusammengezimmert.
Im Vorfeld der geplanten Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht hinsichtlich der menschenrechtswidrigen Pornographiestrafgesetze läuft die Propagandamaschinerie auf Hochturen und verbreitet wie üblich Desinformation und Demagogoie. Hier drei kleine Beispiele, die gut zusammenpassen:
Wie bereits berichtet steht der Gesetzgeber in den Startlöchern um eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts möglichst schnell durch Bundesrat und Bundestag zu winken um die übergeordnete Zielsetzung des Abbaus von Grund- und Menschenrechten in der BRD weiter konsequent umzusetzen. Diesmal möchte man bei dieser politischen Zielvorgabe augenscheinlich einen großen Schritt vorankommen.
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