
Der menschenrechtsverletzende Hexenprozess in den USA gegen den aus Kerpen stammenden Zauberkünstler Jan Rouven zieht sich weiter in die Länge, wobei mit einer extrem langen Haftstrafe für den möglichen Besitz von bildlichen und filmischen Darstellungen, welche die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit von tatsächlich oder vermeintlich “minderjährigen” Jungen dokumentieren (“Kinder– und Jugendpornographie“). Über dieses schwere Justizverbrechen der US-Strafjustiz wurde hier bereits mehrfach berichtet. Ein infolge falscher anwaltlicher Beratung abgelegtes Geständnis wurde im Sommer 2017 widerrufen. Dieser Widerruf wurde nun von der verbrechischen Justiz abgelehnt und eine Urteilsverkündung immer wieder verschoben. Mehr dazu in diesem Artikel.
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