
in Sachen des belgischen Aufklärungsfilms “Puberty – Sexuele voorlichting“, der bereits zweifach verfassungswidrig zur “Kinderpornographie” erklärt wurde setzt sich fort und erweist sich erwartungsgemäß als steinig. Bereits die Einziehung des professionell 1991 hergestellten pädagogischen Films war wie berichtet die Folge eines schweren politisch motivierten Justizvergehens, welches Dieter G. (K13-Online) für sechs Monate gezielt menschenrechtsverletzend und jenseits rechtsstaatlicher Verhältnisse hinter Gitter brachte. In diesem Zusammenhang wurde der Aufklärungsfilm ohne rechtliche Grundlage eingezogen. Amts- und Landgericht bestätigten grundgesetzwidrig und erwartungsgemäß die Einziehung des Videos mit der Begründung, dass es sich um “Kinderpornographie” handele. Somit ist der Weg zum Bundesverfasungsgericht anscheinend offen aber nicht ohne Hindernisse, wie der folgende Bericht aufzeigt.
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