
…und nimmt die Verurteilung aus dem erstinstanzlichen Urteil zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro an und beteuert weiter seine “Unschuld”. Wie bereits mehrfach berichtet ging es einmal wieder um den Besitz von sogenannten “kinder– und jugendpornographischen Schriften”. Wie in den meisten “Fällen” ging es um Bilder, die die sexuelle Selbstbestimmung junger Menschen dokumentieren.
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