
Im Januar 2020 hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD eine weitere Verschärfung eines ebenso entsexualisierten und verfassungsidrigen “Sexualstrafrechts” beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket wird das Prinzip des Gesinnungsstrafrechts politisch gezielt weiter ausgebaut. Ebenso werden die rechstaatlichen Grundlagen des Strafrechts weiter augehebelt. Gleich zweifach legitimert man eine hemmnungslose Jagd auf Menschen bei denen man eine politsch unerwünschte “(pro)-pädophile” Gesinnung vermutet. So kann jetzte jegliche virtuelle Kommunikation zwischen Kinder und Erwachsenen zu einer Straftat mutieren, der man einen sexuellen Kontext unterstellen möchte. Dies funktioniert dann auch ohne die Beteiligung der vermeintlichen Jugendlichen Opfer, da es genügt wenn sich ein Erwachsener als Kind/Jugendlicher ausgibt um eine andere Person in ein Gespräch mit sexuellen Inhalten zu verwickeln. Ebenso dürfen jetzt die Hexenjäger mit Pensionsanspruch mit computergenerierten “Kinderpornos” versuchen ihre Opfer in die Falle zu locken. So kann die hasserfüllte Menschenjagd mit einem 6. Abschnitt des verfassungswidrigen Strafparagraphen §176 dann beginnen. Mehr dazu in diesem Artikel.
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