
Nachdem die wohl extremste Erweiterung und Verschärfung im sogenannten “Sexualstrafrecht” nun am 01.07.2021 in Kraft getretenn ist und jetzt unter anderem gewaltlose und emanzipierte ausgeübte generationsübgreifende Sexualität, soziale Handlungen ohne unmittelbaren sexuellen Kontext sowie Herstellung, Weitergabe und Besitz dieser Dokumentationen eines politisch unerwünschen Sexualverhaltens inklusive Akt- bzw. FKK-Bilder und Alltagsbilder ein Verbrechen sind, beeilt sich der BRD-Schurkenstaat mit der Einführung des § 176e StGB weitere Grundrechte gezielt in die Tonne zu treten. Betroffen sind hier die Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit als auch die Freiheit der Kunst und Wissenschaft. Dieser weitere verfassungswidrige Strafparagraph wurde im Schnellverfahren an einem Tag ohne nenneswerte Gegenstimmen duch Bundestag und Bundesrat gewunken und wird in Kürze in Kraft treten. Mehr dazu (inklusive eines Beispiels?)in diesem Beitrag.
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