
könnte das Motto lauten wenn es um die geplanten weiteren extremen Verschärfungen der grund- und menschrechtswidrigen Strafgesetze im 13. Abschnitt des StGB (174, 176, 176a, 182, 184b, 184c ,184d und 184e ) geht. Wie berichtet gehen die bis jetzt bekannten Pläne über jedes bisher denkbares Maß hinaus wenn es um die Verfolgung selbstbestimmter und gewaltfreier generationsübergreifender Sexualität (“sexueller Missbrauch von Kindern“) und deren Dokumentation (“Kinder und Jugendpornographie“) Politker der Regimeparteien insbesondere der CDU überschlagen sich nun in einer Art Wettbewerb mit Vorschlägen zur Verschärfung der genannten verfassungswidrigen Strafvorschriften. Als Ergänzung zu dem vorangegangenen Artikel soll diese die Grenze des Irrsinns locker überspringenden Pläne exemplarisch aufgezeigt und analysiert werden.
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