
Urteile werden im “Namen des Volkes” gesprochen, was an und für sich eine Anmaßung ist. Somit wird immer wieder die Verantwortung für vorsätzlich begangenes Unrecht von Behördenvertretern auf das ganze Volk abgewälzt. In Fortsetzung, der im Juni diesen Jahres begonenen Reihe geht es diesmal um ein Beispiel für die Verfolgung eines Unschuldigen mittels einer menschrechtswidrigen und kriminellen Strafgesetzgebung wo es eigentlich um NICHTS geht ausser … um Worte.
Für ein mühsam zusammengeschustertes abenteuerliches Konstrukt einer gewissenlosen Staatsanwaltschaft sitzt der Betreffende bereits seit über drei Monaten im Untersuchungs-Knast. Leider fehlt es bisher auch an einem engagierten und fähigen Anwalt. Weitere Details und das Ergebnis der ostwestfälischen Justizposse sind untenstehend zu finden.
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