Während das Dummvolk mit einer politisch konstruierten falschen “Pandemie” erzogen und an Repressionen und Schikanen gewöhnt wird, nimmt die srupellose Hexenjagd auf Menschen durch die Handlanger des BRD-Schurkenstaates weiter zu. Es geht natürliche wie immer um die Bekämpfung der sexuellen und informellen Selbstbesimmung, die immer gnadenloser durchgezogen wird. Wenn es um Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit “Minderjähriger” (“Kinder– und Jugendpornographie“) geht scheinen alle Mittel recht zu ein, einschließlich verhetzender Demagogie durch rechte Systempolitker, wie Christian Baldauf (CDU). Begleitet wird dieses verheuchelte Schauspiel von einer Propaganda der Systempresse, die allein in ihrer “sprachlichen Gestaltung” selbst einen Julius Streicher posthum neidisch machen könnten. Weitere Details finden sich im folgenden Bericht.
Sie fallen wie eine Heuschreckenplage auf Beutezug über ihre Opfer her, wenn es um sogenannte “Kinder- und Jugendpornographie” geht. Dann kennen die Hexenjäger mit Pensionsanspruch keine Gnade und lassen ihrem menschenverachtenden Jagdfieber freien Lauf, schänden Wohungen nict selten mit brachialer Gewalt, demütigen ihre Opfer und rauben sie aus. Die Beute wird dann “ausgewertet ” nach Spuren von Darstellungen sexueller Emanzipation “Minderjähriger” einschließlich FKK/Akt-Aufnahmen und Alltagsbilder auf denen bekleidete tatsächliche oder vermeintliche “minderjährige” Personen “unnatürlich geschlechtsbezogen posieren”, was immer das sein soll, da Geschlecht eigentlich etwas sehr natürliches ist insweit man den geisteskranken Genderwahn mit über 1000 Geschlechtern nicht berücksichtigt. Knallhart und in einem steigenden Umfang wird hier ein mit Rechtsstaat und Menschenrechten nicht zu vereinbarendes Täter– und Gesinnungsstrafrecht praktiziert, welches dann mit einem politischen Schauprozess mit Verurteilung der Justizopfer endet. Nach der neuen massiv verschärften und ausgeweiteten UN-Rechtslage haben diese Menschen, die lediglich ihr Grund- und Menschenrecht auf Informationsfreiheit als Teil der Meinungsfreiheit in Anspruch genommen haben zu “Verbrechern” (in Bezug auf “Kinderpornographie”, der Besitz von Jugendornographie bleibt weiterhin ein Vergehen mit geringerer Strafandrohung) und müssen mit einer Mindesstrafe von mindestens einem Jahr Gefängnisstrafe rechenen einschließlich Untersuchungshaft.
Dabei nimmt der verlogen vorgeschobene “Kinderschutz” diese selbst zunehmend als Opfer ins Visier gern auch einschließlich der Erziehungsberichtigten, die dann ja in ihrer gesellschaftlichen Fuktion der Herrstellung und systemkomformer Erziehung ausbeutungsoptimierten Menschenmaterials wohl versagt haben. So werden dann auch Kinder gewalttätiger Übergriffe der staatlichen Sittenwächten und Menschenrechtsverletzer einschließlich Demütigung und Raub persönlicher Gegenstände. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen dann auch schon die “Freuden” eines verfassunswidrigen politischen Strafverrfahrens erleben und sich seit dem 1. Juli diesen Jahres dann auch “Verbrecher” nennen für den Rest ihres Lebens. Über diese zunehmende übergriffige Verfolgung von Kindern und Jugendlichen durch eine im Sinne der Menschenrechte kriminelle Staatsgewalt wurde hier ja öfter an dieser oder jener Stelle berichtet. Dieser Umstand hält die schrecklichen Demgogen der Systemparteien selbstverständlich nicht davon ab in einer teilweise menschenverachtenden Sprache Propaganda zu betreiben, welche die Bezeichnung Volksverhetzung durchaus verdienst haben. Ein Beispiel dafür ist der rechte CDU-Politiker Christian Baldauf, CDU-Chef in Rheinland-Pfalz. Dazu einige Auszüge aus der Propaganda der Systempresse:
Am frühen Mittwochmorgen hat es eine landesweite Aktion zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gegeben. Mehr als 100 Objekte wurden durchsucht. Beteiligt an dem Großeinsatz waren alle fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien unter Gesamtkoordination durch das Landeskriminalamt (LKA). Unterstützung kam auch von der Bereitschaftspolizei. Mit den landesweiten Ermittlungen wolle man den Verfolgungsdruck erhöhen und auch Täterinnen und Tätern signalisieren, “dass die Polizei alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um solche Straftaten zu bekämpfen”, sagte LKA-Vizepräsident Achim Füssel. (…) Im Bereich der Kinderpornografie stiegen die Fallzahlen nach 469 Taten im ersten Halbjahr 2020 um 402 Taten (+85,7 Prozent) ebenfalls deutlich an. Diese Fallzahlensteigerungen seien auch auf die zunehmende Nutzung von Smartphones und anderen internetfähigen Endgeräten zurückzuführen, so Lewentz. (…) Dresden – Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen am Mittwochmorgen! Im Rahmen der “Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornografie” haben die Dresdner Staatsanwaltschaft sowie die Polizeidirektion der sächsischen Landeshauptstadt am Mittwoch mehrere Wohnungen unter die Lupe genommen. (…) Ähnlich wie bereits im April wurden dabei gezielt mehrere Wohnungen durchforstet. (…) Unter Verdacht stehen dabei 14 Personen. Gegen diese wird ermittelt. Umfangreiches Beweismaterial (…) wurde dabei sichergestellt. (…) 70 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei und 43 der Polizeidirektion Dresden waren im Einsatz. (…)Zweiter Schlag innerhalb weniger Monate (…) Bereits am 28. April stürmten 210 Beamte insgesamt 34 Wohnungen in Dresden, Meißen und Pirna. (…) Bei den damals 30 Beschuldigten sollte es sich jedoch jeweils um Einzeltäter gehandelt haben und nicht um einen ganzen kinderpornografischen Ring. Das Darknet spielte dabei eine besonders große Rolle,
(…)
Mainz – Ein härteres Vorgehen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern wünscht sich der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf. Jetzt geht‘s Kinderschändern an den Kragen! Großer Aktionstag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie (…) An den Einsatzmaßnahmen waren 267 Polizeikräfte beteiligt, mit dem Ziel 118 richterliche Beschlüsse für Wohnungsdurchsuchungen zu vollstrecken (…) Insgesamt wurden über 700 Datenträger wie Computer, Mobiltelefone sowie Speichermedien sichergestellt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um 109 Männer und neun Frauen im Alter von 14 bis 77 Jahren mit verschiedenen Nationalitäten. (…) „Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen“ – CDU-Chef findet deutliche Worte (…) Laut Baldauf gehöre insbesondere die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung dazu. Hierbei handle es sich um ein für die Strafverfolgung essentielles Instrument – Kinderschutz müsse vor Datenschutz gehen. „Wer Kinderpornografie produziert oder konsumiert hat keinen Anspruch auf Datenschutz. Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen“, verurteilt Christian Baldauf, der selbst Vater zweier Kinder ist. Speziell bei Kinderschändern, die sich „als therapiefeindlich erweisen“, befürwortet Baldauf den „verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel“. Wer nicht wirklich die Bereitschaft zeige, seinen pädophilen Neigungen therapeutisch entgegenzuwirken, müsse etwa über eine leichter anzuordnende Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel engmaschig überwacht werden. Dadurch könnten „weitere Missbrauchstaten verhindert werden“, ist sich Baldauf sicher.
Quelle/vollständige Texte:
SWR-Aktuell: Alle Polizeipräsidien im Einsatz – Razzien gegen Kinderpornografie in ganz Rheinland-Pfalz
Tag24: Kinderporno-Razzia in und um Dresden: 15 Wohnungen im Visier der Ermittler!
Ludwigshafen24: Rheinland-Pfalz: Kampf gegen Kinderschänder – CDU-Chef will mehr Fußfesseln
Es ist kaum zu übersehen, dass sich die Anzahl und das Ausmaß der Überriffigkeit der Hexenjagden zum Schutz der moralisch-sexuellen “Volksgesundheit” seit ungefähr einem Jahr ständig zunehmen. Dieser sich progessiv ausbreitende Staatsterror wird verlässlich von der verhetzenden Propaganda und Panikmache der Systemmedien begleitet. Diese überschlagen sich dann offenkundig bei ihren Erfolgsmeldungen bei immer neuen Hexenjagden stolz in der Aufzählungder von “Gerichtsbeschlüsse” willfähriger Richter und der daraus resultierenden “Beute”, die von den staatskriminellen Hexenjägern bei ihren Wohnungsschändungen (“Hausdurchsuchungen”) als Trophäen gewaltsam und menschenrechtswidrig entwendet wurden. Die Jubelpresse präsentiert dabei auch mit Begeisterung die “erwischten” “Hexen” bzw. endeckte “Volksschädlinge”, die es ja unabhängig vom Lebensalter zu bekämpfen und auszuschalten gilt. Hinterfragt wird dabei gar nichts, weder rechtspolitisch noch menschlich. Den Opfern dieser schweren Menschenrechtsverletzungen wird letztlich die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch direkt oder indirekt abgesprochen.
Somit wird hier ein kleiner Vorgeschmack auf das geliefert, was noch kommen wird. Jetzt wo bereits der Besitz bzw. die Wahrnehmnung eines Bildes, welches einen tatsächlichen oder vermeintlichen “Minderjährigen” zeigt, das nicht einmal irgendeinen erotischen Bezug aufweisen muß, als Verbrechen mit einer Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedroht ist, wird diese Jagd auf Menschen, die nun auch offiziell als “Verbrecherjagd” gelabelt ist, neue Dinensionen erreichen. Erweitert um den kommenden menschenrechtswidrigen Strafparagraphen §176e StGB, wird man dann auch alles “beschlagnahmen”, dass als “Anleitung” zum “sexuellen Missbrauch von Kindern” interpretiert werden könnte. So wird die Zahl der Opfer dieses menschenverachtenden Staatsterrors weiter ansteigen, denn entsprechend des politisch gezielt vieldeutig formulierten Gesetzestextes kann alles mögliche eine solche Anleitung sein. Es bedarf dazu keines Textes, der konkrete Anleitungen zur Verletzung der ebenfalls menschenrechtswidrigen Strafparagraphen §§ 176 ff. gibt. Es können Romane, Erzählungen, politische Texte. wissenschaftliche Abhandungen oder auch Redebeitrage eines öffentlichen Diskurses sein. Letztlich werden hier weitere Grundrechte zerschlagen werden, wie die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft.
Schrecklichen Systempolitkern wie dem rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf wird das gefallen aber das hält diesen fürchterlichen Herren nicht davon ab, weiter grauenhafte Hetzreden zu halten, die einen Herren Goebbels neidisch werden lassen könnten. Dazu betreibt die Systempresse Volksverhetzung, die dem “Stürmer” alle “Ehre ” machen würden. Diese verkündet einen großen “Aktionstag” gegen sexuelle und informelle Selbstbestimmung (“Kindesmissbrauch und Kinderpornographie) und kündigt an. dass es den Juden äh…”Kinderschändern” an den Kragen gehen werde. Eine passende Einleitung für die demagogische Hetzte des Herrn Baldauf, die letztlich im Einklang mit der EU-Gesetzgebung auf eine weitgehend lückenlose digitale Überwachung der Bevölkerung abzielt. Dann legt der schreckliche Herr Baldauf richtig los, de rja auch schon 14 Jahre Mindeststrafe für “schweren (mit “eindringen” in den Körper verbunden z. B. schwuler Oralverkehr oder Zungenküsse) sexuellen Kindesmissbrauch”forderte. Jetzt sollen es elekronische Fußfesseln zur Überwachung “pädophiler” Therapieverweigerer sein. Dies setzt natürlich eine Zwangstherapie (politische Gehirnwäsche nach “kein Täter werden” Prinzip eventuell mit chemischer Kastration) voraus, die es bisher nicht gibt. Wer soll diese bekommen? Verurteilte Jusrtizopfer, “einschlägig Vorbestrafte”, alle, die sich schon einmal irgendwie (Verdächtige in eingestellten Strafverfahren, Personen, die sich kritisch sprich “verdächtig” geäußert haben) verdächtig gemacht haben an eine “pädophilne”/hebephilen “Störung” “zu leiden”. Wir werden sehen welche Türen für kommende Gesetzesverschärfungen hier wieder geöffnet werden. Letztlich läuft es wieder einmal auf die Forderung nach einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hinaus, die bei allen bereits beschlossenen Überwachungsesetzen noch fehlt und von den Systempolitikern insbesondere von CDUCSUSPDAfD so sehr gewünscht wird um die oben behandelten Hexenjagden auf unschuldige Menschen (im Sinne der Grund- und Menschenrechte) weiter optimieren zu können. Wie immer “schöne” Aussichten für die Zukunft.
Für weitere thematisch relevante Informationen siehe unter anderem auch hier:
Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,
Grundrechtevernichtung im Eiltempo
Schlimmer gehts nimmer: Hexenjagd infolge eines Bildes, das einen bekleideten Jungen zeigt
Lügenpropaganda: Kriminalstatistik – “Missbrauchs- und Pornoflut” – wie jedes Jahr
EU beschließt totale digitale Überwachung aller Bürger
Wieder kein Kinderkram – Kinderporno Hysterie an Freiburger Schulen mit Folgen
Der lange Weg zum Bundesverfassungsgericht (aktualisiert)
Nachtrag: CSU möchte Kinder in den Knast schicken
Nachtrag: Pornohysterie – und keiner hat es gesehen
Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…
BRD-Sexualstrafrecht – ein vergifteter USA-Import
Skrupellose Hexenjäger: Systempresse bietet wieder Propagandaplattform
und viele andere mehr….
Es wäre schön wenn man von den “Systemmedien” und ihren perversen Schmierfinken (die sich zu allem Überfluss auch noch darüber beschweren mit PEGASUS abgehört zu werden!) auch erfahren könnte, wieviele von den Durchsuchten einer rechtskräftigen Verurteilung zugeführt wurden, und wieviele Verfahren eingestellt wurden. 98% der Verfahren werden nämlich eingestellt, was aber in der “Berichterstattung” schön unter der Decke gehalten wird. Und unter den Verurteilten dürfte wieder mal nicht ein einziger wirklicher Missbraucher zu finden sein. Von dieser Kalamität befreien die sich, indem sie schon den bloßen Besitz von “Kinderpornografie” zum “Kindesmissbrauch” erklären und sich sehr bemühen die erheblichen Unterschiede beider Delikte, insonders seine Bedeutung dür die “Opfer” zu verwischen. Jeder ist “Kinderschänder” der ein KIPo-Bildchen auf seinem Laptop hat! Und jeder ist Kriegsverbrecher, der sich eine Dokumentation über Kriegsverbrechen ansieht!
Die Durchsuchten bleiben regelmäßig auf seinen Anwalts- und anderen Kosten sitzen, und oft werden die Endgeräte einbehalten, auch wenn keine KIPo gefunden wurde. Für entsprechende Erpressungsmanöver werden dann die Anwälte eingespannt: Verfahrenseinstellung gegen entsprechende Zugeständnisse!
Gar nicht zu reden von der Beschädigung der bürgerlichen Reputation, auf die viele sich wirklich was einbilden, obwohl sie doch lieber darauf speien sollten.
Vor vielen Jahren stiess ich ganz zufällig einemal im Internet auf Archivmaterial (Originalton!) über eine Rede Goebbels im Berliner Sportpalalast. Das Thema war Misshandlung und Missbrauch von Kindern. Es dürfte sich um irgendein Bundesarchiv gehandelt haben. URL und download habe ich leider verloren. Alle Bemühungen die Quelle wieder aufzumachen schlugen bis heute fehl. Kann wer helfen?
Wird man in Zukunft also nicht mehr mit einer solchen Milde rechnen können, die in diesem Fall wohl allein dem Umstand geschuldet sein dürfte, daß zum Tatzeitpunkt die letzte Stufe der Sexualstrafrechtsverschärfungen noch nicht in Kraft getreten war?
Zu der erneuten Bewährung für den afghanischen Kinderfreund (er wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe für den mehrfachen sexuellen Missbrauch einer 11jährigen verurteilt) sei noch angemerkt:
Bei gewissen “Heranwachsenden” (zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt) sollte der sogenannte Rechtsstaat besser regelmäßig eine Altersfeststellung vornehmen. Bei 50-75% der obligatorisch als „17jährig“ Eingereisten entpuppt sich bei Überprüfungen das tatsächliche Alter als mindestens 25, teilweise sogar eher um die 30 Jahre. Dies zeigen die Zahlen aus europäischen Staaten, die Altersüberprüfungen der illegalen Einwanderer bezüglich ihres angegebenen Wunschalters (über 60% reisen ohne Papiere nach Deutschland ein!) routinemäßig vornehmen (Dänemark, Großbritannien u.a.)
Ach ja, hier noch der Link zu dem Artikel:
https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/letzte-chance-90889579.html
Eine ziemlich kuschelig-milde Strafe, wen man bedenkt, dass er zuvor(als Jugentlicher wohlgemerkt!) wegen einvernämlicher beziehung zu einer 11-jährigen eine Jugendstrafe von 2 Jahren bekommen hat.Eine irgentwie komische logik. Man was für eine Irre kranke welt lol..
Mal eine kurze Frage: seit wann ist der Besitz eines pics (aus dem Inet?) einer spärlich begleiteten 11 Jährigen in “aufreizender Pose” (keine Schamgegend zu sehen) strafbar? Die Beschaffung könnte nämlich lange vor der Strafbarkeit liegen. Dann wäre auch der “Besitz” wohl nur die Zeitspanne von der Strafbarkeit bis Beschlagnahme, also wenige Wochen. Oder ist auch d. Besitz generell nicht strafbar, wenn es die Beschaffung nicht war? Möglich wäre auch, dass die Beschaffung vor langer Zeit ohne Wissen des Besitzers stattgefunden hat.
Ein entsprechendes Bild einer Person unter 18 Jahren (tatsächlich oder scheinbar) ist seit Anfang 2015 strafbar. Siehe hier:
26.01.2015 – Rechtsstaat endgültig BRDigt – Verschärftes Sexualstrafrecht in Kraft getreten
Es kommt dabei nicht darauf an seit wann dieses Bild im Besitz des Justizopfers ist und auch nicht darauf, ob der Betreffende überhaupt selbst von seinen Besitz gewusst hat. Alte “Bravos”, die irgendwo auf dem Dachboden herumstauben wären heute strafbar und entsprechend gnadenlos verfolgt werden. Seit dem 01.07. diesen Jahres als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. So ist der totalitäre Verbrecherstaat nun einmal….
1. Juli 2021 Todestag des Rechtsstaates…
Vielen Dank für diese Auskunft.
Besitz ist also möglich ohne dass auch Beschaffung durch den Besitzer nachgewiesen werden oder der Besitz dem Besitzer auch bekannt gewesen sein muss.
Allerdings kommt beim vorliegenden Fall eine besondere Merkwürdigkeit hinzu:
Der Informant d. Staatsanwaltschaft wird von dieser bisher verdeckt gehalten. Es dürfte sich aber wohl um GOOGLE handeln. Google müßte demnach einen seiner Kunden heimlich durchsucht, dabei auf gewisse Dateien gestossen sein und die STa darüber informiert haben.
Nun lese ich aber in Ihrem Blog, die zugehörige EU Gesetzgebung, die eine solche heimliche Durchsuchung durch einen IT Dienstleister legalisiert, stamme erst vom 1.7.2021. Im vorliegenden Fall fand die verdachtsunabhängige Inspektion des Datenbestands durch den IT Dienstleister aber schon mehrere Monate früher statt, anscheinend ohne dass eine Sta überhaupt davon wußte geschweige denn ein Gericht/Untersuchungsrichter sein placet erteilt hätte.
Darin könnte ein Verstoss gegen deutsche Datenschutzbestimmungen liegen, wenn IT Dienstleister schon lange vor dem 1.7.2021 Datenbestände ihrer deutschen Kunden beliebig verdachtsunabhängig inspiziert und ihre “Erkenntnisse” an deutsche Behörden weitergeleitet hätten.
Im vorliegenden Fall gab es anscheinden auch keinen Antrag auf Überwachung der Telekommunikation des Justizopfers.
Vielleicht wäre im vorliegenden Fall sogar eine Strafanzeige gegen den IT Dienstelister sinnvoll, der durch seine rechtswidrige Inspektion sich ja wohl in den Besitz einer (seit der Gesetzesverschärfung vom 26.01.201) als “kinderpornografisch” zu qualifizierenden Datei gebracht hat, mag diese auch aus dem Datenbestand eines seiner Kunden stammen.
Natürlich würde eine Strafanzeige ein juristisches Subjekt voraussetzen, gegen das sie erfolgen könnte, das bis jetzt aber noch nicht bekannt ist, und auch wohl in Zukunft schwerlich noch bekannt werden dürfte – wegen Geheimhaltung!