…und eine Ministerin möchte nachwürzen. Über das Vorhaben des BRD-Regimes die sowieso seit ihrem Bestehen grund- und menschenrechtswidrigen Strafbestimmungen wie §§174, 176, 176a, 182, 184b, 184c ,184d und 184e StGB extrem zu verschärfen und grundsätzlich zu einem “Verbrechen” zu erheben wurde hier ja bereits in eine Reihe von Artikeln berichtet. Auf Druck von CDU und CSU scheint die SPD-Justizministerin, Christine Lambrecht, bereit die Wünsche hinsichtlich der lebenlangen Eintragungen im Führungszeugnis/Bundeszentralregister in Bezug auf die aufgezählten verfassungswidrigen Gesinngsstrafparagraphen erfüllen zu wollen. Inzwischen wurde eine Petition ins Leben gerufen, diesen radikalsten Verfassungsbruch seit Bestehen der BRD zu verhindern. Alles weitere dazu erklären die folgen Ausführugen.
Wie bereits in mehreren Artikeln hier im Detail ausgeführt (siehe dazu die Verlinkungen am Ende dieses Berichts) plant das BRD-Regime (CDU/CSU/SPD) mit hoher krimineller Energie, die umfassendste Verschärfung der oben genannten Strafvorschriften des sogenannten “Sexualstrafrechts” und damit einen massiven Abbau von Grund- und Menschenrechten sowie rechtsstaatlichen Prinzipien einhergehend mit Ausbau und Etablierung eines politisch motivierten “Täter– und Gesinnungsstrafrechts“. So sollen einvernehmliche einfache generationsübergreifende sexuelle Handlungen (ohne Eindringen in den Körper), sowie soziale Handlungen, denen man willkürlich einen sexuellen Kontext andichtet zu einem Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Knast erklärt werden. Entsprechende Handlungen mit einem “beischlafähnlichen Charakter” (“schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“) inklusive Zungenküsse und schwulem Oralverkehr sollen mit einer erheblichen höhreren Mindeststrafe (Forderungen gehen bis zu 14 Jahren Gefängnis als Mindesstrafe) ausgestattet werden und Darstellungen eines solchen emanzipierten Sexual- und Sozialverhaltens einschließlich Akt- und FKK Abbildungen und Bilder “posierender” vermeintlicher und tatsächlicher “minderjähriger” Personen (“Kinder– und Jugendpornographie“) sollen ebenfalls ein Verbrechen mit einem Jahr Freiheitsstrafe als als Minimum werden und dem einfachen “Missbrauchs”paragraphen gleichgestellt werden. Somit treibt man das politische Gesinnungsstrafrecht auf die Spitze und erklärt quasi den Betrachter eines Kriegsfilms zum Kriegsverbrecher. Außerdem soll Untersuchungshaft bei allen genannten menschenrechtswidrigen Strafbestimmungen verpflichtend werden und die Löschungsfristen im (erweiterten) Führungszeugnis/Bundeszentralregister erheblich verlängert werden. Einigen Politikern von CDU/CSU reicht das nicht und fordern hier lebenslängliche Einträge um solchen “Gesinnungstätern” und “Gefährdern der sexuellen und politischen Volksgesundheit” mit Sicherheit die berufliche und soziale Existenz zerstören zu können Jugendliche inllusive, denn es reicht ein Nackt-Bild aus einer alten “Bravo” oder ähnliches um diesen Status zu erreichen. Die Systemmedien berichten wie immer unkritisch, unterwürfig und propagandistisch, wie folgende Auszüge deutlich machen:
Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs wird im erweiterten Führungszeugnis vermerkt – bislang für zehn Jahre. Die Bundesregierung will die Frist verlängern. Einige Bundesländer und die CSU fordern einen lebenslangen Eintrag. Mehrere Bundesländer wollen erreichen, dass Menschen, die wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige verurteilt wurden, einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis erhalten. Der Justizstaatssekretär des Saarlands, Roland Theis, bekräftigte einen Vorstoß aus dem Februar. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern hatte das Land über den Bundesrat ein Ende der bisher gültigen Löschfristen eingebracht. Derzeit könne sich jemand, der etwa zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, nach elf Jahren ohne Vermerk im erweiterten Führungszeugnis wieder in einer Kita bewerben, sagte der CDU-Politiker. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte Anfang Juli ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Löschfristen zu verlängern. (…) Unterstützung kommt von den Christsozialen im Bundestag. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der Nachrichtenagentur dpa: “Wer sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergeht, der darf auch nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben.” (…) Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig kritisierte Parteien und Ministerpräsidenten: “Der politische Wille, sexuelle Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen, ist bisher viel zu schwach.” Er forderte jeden Ministerpräsidenten auf, “sich selbst zum obersten Kinderschützer ihres Landes” zu erklären. Alle Bundesländer sollen zudem einen Landes-Missbrauchsbeauftragten im Range eines Staatsrats ernennen
Quelle/vollständiger Text: Tagesschau: Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs Lebenslang im Führungszeugnis?
Wie oben bereits erwähnt würde so ein lebenslanger Eintrag im (erweiterten) Führungszeugnis bedeuten, dass ein Justizopfer der oben genannten strafrechtlichen Bestimmungen nie wieder mit Kindern und/oder Jugendlichen beruflich oder ehrenamtlich arbeiten dürfte und auch sonst beruflich wenig Chancen hätte, da auch Arbeitgeber außerhalb pädagogischer Tätigkeiten nicht selten ein erweitertes Führungszeugnis haben möchten. Dazu würde dann neben gewaltlosen und einverständlichen politisch unerwünschten Sexualkontakten auch Komminukation mit sexuellen Inhalten, das passive zugänglich machen zu “Pornographie” jeglicher Art in Bezug auf Kinder/Jugendliche oder auch nur der Besitz eines FKK-Bildes genügen um diese Sanktionen erfahren zu dürfen. Dies würde auch Jugendliche treffen, die Z. B. als “kinder- bzw- jugendpornographisch” eingestuftes Material (hier genügt ein normales bekleidetes Foto vom Strandurlaub eines tatsächlich oder vermeintlich “posierenden” “Minderjährigen”) auch freiwillig und selbstbestimmt von sich selbst erstellen und öffentlich machen. Somit würde der Staat bereis die Existenz von Jugendlichen bewusst lebenslang zerstören. Genau dies ist offensichtlich als gesellschaftliche Selektions- bzw. Säuberungsmaßnahme genau so gewollt. Es ist im höchsten Maße grotesk und absurd hier dann mit politisch konstruierten Kunstbegriffen wie “sexualisierteGewalt gegen Kinder ” die Semantik der Sprache auf dem Kopf zu stellen und beim Dummvolk irgendwelche Gewaltexesse im Kopfkino zu produzieren, die es in der Realität gar nicht gibt. Es gibt somit weder Opfer noch Täter auch nicht in Personalunion sondern nur den Täter Staat, der hier eigene grundrechtezersetzende Ziele zum Ausbau des totalitären globalen kapitalistischen Systems, dass eben ausbeutungsoptimiertes Menschenmaterial benötigt. Natürlich darf auch der oberste Moralgroßiquisitor zur Erhaltung der sexuellen Volksgesundheit, Johannes-Wilhelm Rörig, nicht fehlern übere dessen unsägliches Wirken hier ja schon öfter berichtet wurde. Auch diese schreckliche Figur verbiegt die Semantik im Sinne der scheußlichen Ideolgie, denn es geht eben nicht um tatsächliche (sexuelle) Gewalt gegen Kinder oder irgenwelchen echten gewaltsamen Übergriff, denn diese gibt es kaum und würden politisch keine Rolle spielen. Denn bei sofortiger Streichung sämtlicher oben zitierter Strafgesetze wären gewaltsame Übergriffe auf Kinder mit und ohne sexuellen Kontext im höchsten Maße strafbar und könnten verfolgt werden. Hier geht es eben um die genannten politischen (globalen) Machtinteressen, die letztlich von dem Schreckensstaat USA dominiert werden. So ist es kaum verwunderlich, dass wir uns hier immer mehr den grauenjaften US-Verhältnissen annähern. Akteull fordern CSU-Politker bereits die lebenslängliche Knasstrafe bei§ 176a . Darüber wird ggf. gesondert zu berichten sein.
Gegen diese Pläne zur Verschärfung im Sexualstrafrecht wurde jetzt von Dieter Gieseking von K13-Online eine Petition gestartet. Auch wenn in diesen abscheuchlichen Zeiten kaum damit zu rechnen ist, dass diese überhaupt öffentlich wahrgenommen wird, geschweige denn zu einem Erfolg führen wird, unterstützen die KETZERSCHRIFTEN diese Petitiion und rufen zur Mitzeichnung dieser Petition auf:
K13-Online: Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: K13online Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht und auf der Bürger-Plattform openPetition gestartet
“Petitions-Überschrift: Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage und damit Ablehnung von Teilen des Konzeptes bzw. Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) zur Erweiterung/Verschärfung im Sexualstrafrecht”
PETITION
Auszug aus der Begründung zur Petition:
“Die Erhöhung der Höchststrafmaßen bei § 176 ff. StGB & § 184 StGB stellt keine Gesetzeslücke dar und es besteht kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es ist kriminologisch erwiesen, dass höhere Strafmaße nicht präventiv abschrecken. (…)Längere und erst Recht lebenslange Einträge im erw. Führungszeugnis widersprechen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich einer Resozialisierung. (…) Bei der richterlichen Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 Absatz 2 StPO müssen die momentanen Voraussetzungen erhalten bleiben. (…) Mit dem Wegfall der Haftgründe wird mit dem bisherigen Rechtstaatprinzip gebrochen. (…) Die von der Bundesjustizministerin(SPD) vorgelegten Gesetzesverschärfungen sind auf politischen Druck des Koalitionspartners CDU/CSU entstanden. (…)Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Diskussion und der Anhörung von Rechtswissenschaftlern sowie Verbänden der Zivilgesellschaft.
Es ist auch möglich diese direkt auf der K13-Online Webseite zu unterzeichnen:
PETITION
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