Die Hoffnung auf Freiheit für den 72jährigen politischen Gefangenen Beat Meier, der seit einem Vierteljahrhundert inhaftiert ist und sich seit 19 Jahren in der schweizer Variante der Sicherungsverwahrung befindet schwindet weiter dahin. In den 90er Jahren soll er sexuelle Kontakte mit seinen Stiefsöhnen gehabt haben, die es laut Aussagen der vermeintlichen “Opfer” nie gegeben hat. Einer seiner Stiefsöhne unterstüzt ihn aktiv bei einem Wiederaufnahmeverfahren, welches erstinstanzlich (wie berichtet) mit einem bemerkenswerten verlogenen Zynismus seitens der Justiz verworfen wurde. Die menschenrechtswidrigen Schikanen durch die Verbrecher im Staatsdienst der Justizvollzugsanstalt Pöschwies gegen Beat Meier gingen und gehen laufend weiter verbunden mit dem (politischen) Ziel den ehemaligen Menschenrechtsaktivisten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Pädophile (SAP) nicht mehr lebend aus der Gefangenschaft zu entlassen. Mehr dazu im folgenden Bericht.
Immer wieder denkt man sich neue Schikanen und Demütigungen gegen den menschenrechtswidrig inhaftierten Beat Meier aus und setzt alles daran den 72jährigen Mann bis zum Lebensende hinter Gittern zu “verwahren”. In der Vergangenheit schob man ihn irgendwelche Comic-Kritzeleien unter um ihn wegen des “Besitzes von Kinderponrographie” ein weiteres Mal verurteilen zu können und der neue Anstaltsleiter der JVA Pöschwies erschwwert jetzt gezielt die Arbeit Beat Meiers für den Verein “Fair-Wahrt“, einer Interessengemeinschaft für die Opfer der menscherechtsverletzenden Sicherungsverwahrung in der Schweiz. Willfährige Psychogutachter tun derweil alles dafür um zu verhindern, dass Beat Meier noch zu Lebzeiten den Knast als freier Mann verlasen kann.
Auch im Verwahrungsalltag “bemühen” sich die gut bezahlten Menschenrechtsverletzer mit Beamtenstatus darum Beat Meier mit böswilligen Schikanen das (Über)leben in der endlosen Haft weiter zu erschweren. Ein neuer Abteilungsleiter in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies meinte sich gleich damit profilieren zu können wenn er Willkür und Schikane am vermutlich bekanntesten “Verwahrten” praktiziert. Ziel war es seine Vereinsarbeit für Fair-Wahrt zu erschweren bzw. so weitgehend wie möglich zu sabotieren. So forderte Ihn dieser auf, seinen ganzen “Papierkram” binnen zwei Wochen aus seinem Haftraum zu entfernen. Bewilligte und eigene Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände im Haftraum wurden ihm einfach weggenommen. Er wurde in eine andere Gefängniszelle verlegt, ohne dass es hierfür irgendwelche rationalen Gründe vorlagen. Dabei musste Beat Meier erneut verbale Erniedrigungen ertragen und seine Vereinsarbeit wurde dabei gezielt erheblich eingeschränkt. Diese Schikanen und Willkürmaßnahmen stehen natürlich in einem Kausalzusammenhang mit seinem angestrebten Wiederaufnahmeverfahren ( in der Schweiz anders als in der BRD als Revisionsantrag bezeichnet).
Nicht zuletzt über das Instrument des Vollzugsplans versucht man mit äußerst irrationalen Argumenten die Sicherungsverwahrung bis zum Lebensende für Beat Meier sicherzustellen. Hierzu einige Auszüge aus dem Vollzugsbericht vom 24.10.2017:
(…)
m Abschnitt E – TATAUFABRBEITUNG / WIEDERGUTMACHUNG
heisst es : “Beat Meier zeigt nach wie vor keine Bereitschaft zur bedingungslosen Teilnahme an einer deliktorentierten therapeutischen Behandlung. Somit ist weder eine nachweisbare Behandlung der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung noch eine nachvollziehbare Aufarbeitung der Delikte erfolgt.”
(…)
“ERWÄGUNGEN”
es seien “hinsichtlich der Legalprognose … seit der letzten Berichterstattung keine nennenswerten positiven Veränderungen festellbar”
(…) “Ungünstig müssen die nach wie vor fehlende Krankheits- und Problemeinsicht, die mangelnde Auseinandersetzungsbereitschaft mit seinen Delikten, die Bagatellisierung seiner Taten, die Externalisierung der Verantwortung, das Abwehrverhalten betreffend eine bedingungslose Teilnahme an einer rückfallpräventiv wirkenden therapeutischen Behandlung bewertet werden.”(…)
“EMPFEHLUNGEN”:
“Aufgrund der vorausgegangenen Erwägungen empfehlen wir, die bedingte Entlassung abzulehnen und die Verwahrung nach Art.64 StGB weiterzuführen.”
Unterschrieben wird das vom Direktor der Pöschwies, Andreas Naegeli und von Thomas Honegger, “dipl. Sozialarbeiter FH”
Quelle/vollständiger Text: tinjos.ch Beat Meier – Vollzugsbericht vom 24.10.2017
Es ist offenkundig beabsichtigt Beat Meier einer Zwangstherapie zu unterziehen und dadurch indirekt gleich ein “Schuldeingeständnis” zu erwirken. Angesichts der Tatsache, dass Beat Meier die “Delikte” (einvernehmliche Sexualkontakte mit Jungen) nie begangen hat ist es zynisch eine ” bedingungslose Teilnahme” an einer “deliktorentierten ” Gehirnwäsche einzufordern. Als Scheinargument wird dann eine diagnostizierten “Persönlichkeitsstörung” benannt, die man angeblich behandeln müsste. Hierbei handelt es sich dann wahrscheinlich um jene politisch unerwünschte Normanabweichung , die mitunter als “Päderastie” bezeichnet wird. Natürlich kann nichts “aufgearbeitet” werden, dass niemals geschehen ist und es ist menschenverachtend von jemanden eine “Einsicht” zu fordern wo es nichts einzusehen gibt. Letztlich fordert man von Beat Meier die Lüge eines Geständnisses und die Heuchlei eines politisch – gesellschaftlich angepassten Verhaltens als Preis für eine so genannte “bedingte Entlassung ” aus der als “Verwahrung” verharmlosten Inhaftierung. Leider handelt es sich hier um ein Grundprinzip in den Justizvollzugsanstalten nicht nur in der Schweiz sondern auch in der deutschen Bananenrepublik. Unschuldig verurteilte Menschen, die nach der Haftverbüßung in der verfasungswidrigen Sicherungsverwahrung enden. Ohne eine auf einem Geständnis basierende Gehirnwäsche (“Therapie”) konmt es zu keiner Entlassung und es bleibt nur die Einkerkerung bis zum Tode; mit anderen Worten eine Todesstrafe auf Raten. Über einen juristisch vergleichbaren Fall in der BRD (Niedersachsen) wurde hier in der Vergangenheit ja ausführlich berichtet. Im Falle von Rainer B, der keine öffentliche Unterstützung erhält ist es leider sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Freiheitsentzug bis zum Lebensende kommt. In Sachen Beat Meier mag die öffentliche Bekanntheit und die zunehmende Unterstützung noch etwas bewirken, das schließlich zu einer Freilassung inklusive Entschädigung führen könnte. Es wird hier weiter darüber berichtet werden. Als Fazit zeigt sich abermals der Umstand, dass Beat Meier letztlich nicht wegen vermeintlicher Taten sondern wegen seiner politischen Überzeugung und seiner sexuellen Idnetität einschließlich seiner Aktivitäten als Menschrechtler in der Arbeitsgemeinschaft für Pädophile (SAP) verurteilt inhaftiert und schließlich verwahrt wurde und wird.
Siehe hier zu diesem Thema auch:
Schweiz: Fall Beat Meier – Wiederaufnahmeverfahren vom Obergericht Zürich abgelehnt
Hoffnung auf Freiheit für Beat Meier? Wiederaufnahmeverfahren beantragt
Schweiz: Politischer Gefangener in Sicherungsverwahrung wegen Manga-Comics verurteilt (Nachtrag)
Schweiz: Systempresse hetzt gegen Justizopfer
sowie:
K13-Online: Vollzugsbericht der JVA Pöschwies(CH) zum Justizopfer Beat Meier: Unschuldige Therapie-Verweigerer einer nicht begangenen Tat haben in der Verwahrung(SV) keine Chance auf Vollzugslockerungen oder Freilassung – K13online besucht Weblog-Inhaber “Tinjos” in der Schweiz: Erstes Telefongespräch mit dem Justizopfer Beat Meier in die JVA Pöschwies zwischen Weihnachten und Neujahr 2018
tinjos.ch Beat Meier – Vollzugsbericht vom 24.10.2017
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