Nachfolgend noch einige Ergänzungen und Aktualisierungen zu den Beitrag “Pforzheimer Schauprozess – Ein Ende mit Schrecken“. Unter anderem wurde weder über eine Entlassung nach “2/3 – Verbüßung” noch über einen Restsrafenerlass durch die Stravollstreckungskammer entschieden. Es begann alles 2009 mit einer menschenrechtsverletzenden Wohungsschändung (Hausdurchsuchung) aus der ein verfassungswidriges Verfahren folgte, infolge einer Verlinkung auf einen Blog auf dem über die damaligen Pläne von Internetsperren diskutiert wurde.
Das Verfahren wurde durch einen unseriösen virtuellen “Kinderschutz”verein in Gang gesetzt. Die Veruteilung erfolgte aufgrund von “Zufallsfunden”, die einfach zu “Kinder-“und “Jugendpornographie” umdefinuiert wurden und zudem unterstellte man Dieter G. ohne irgendwelche Beweise indiziertes Material (Bücher/Videos) an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Genauere Information zur Vorgeschichte finden sich hier: Pforzheimer Schauprozess – Ein Ende mit Schrecken und in den am Ende des Artikels befindlichen Verweise auf alle Artikel, die sich mit diesem Thema befassen und den Verlauf darstellen. Zunächst einige Ergänzungen zum letzten Artikel in dieser Sache.
Wie im letzten Bericht ausgeführt verbrachte der politische Gefangene Dieter G., Betreiber der “K13-Online Redaktion” die erste Zeit der Inhaftierung im offenen Vollzug der JVA Kislau, einer Aussenstelle der JVA Bruchsal. Infolger massiver Angriffe durch andere Gefangene musste er später aus Sicherheistsgründen in die Hauptanstalt in den geschlossenen Vollzug verlegt werden. Hier zunächst noch einige Ergänzungen zu der Zeit im offenen Vollzug. Auch wenn es alles andere als unwahrscheinlich ist, so ist es nicht hundertprozentig sicher, dass die Ankunft von Dieter G. und der thematische Zusammenhang seiner Verurteilung bereits vor seinem Eintreffen den Häftlingen im offenen Vollzug der JVA Kislau mitgeteilt wurde. Aus naheliegenden Gründen wollte Dieter G. anderen nicht seinen Haftzettel zeigen wollte. Aus diesen Schriftstück ist der “Haftgrund” für jedermann ersichtlich. Es gibt wohl so etwas wie eine “Grundregel” in Knästen, die auch der dümmste Inhaftierte versteht (die Knäste sind voll von dummen Menschen). Diese besagt, dass ein “Neuzugang”, der seinen Haftzettel nicht vorzeigen will ein “Kinderschänder” sein muss. Dabei gilt auch derjenige als solcher, der lediglich Bilder und/oder Filme mit seinen Augen wahrgenommen hat, deren visuelle Wahrnehmung in menschenrechtswidriger Art und Weise kriminalisiert ist und strafrechtlich immer härter sanktioniert wird. Da diese “Denkweise” der ständigen, durch die gleichgeschalteten Systemmedien verbreiteten, staatspolitischen Propaganda entspricht ist ea kaum verwunderliche, dass diese von ungebildeten und/oder dummen Menschen übernommen wird, denn diese “Zielgruppe” ist besonders empfänglich für Propaganda. Ein Gefangener in Kislau gehörte offensichtlich zu diesen mentalen Einzellern und sorgte für die Verbreitung der Neuigkeit eines “pädophilen” Inhaftierten sofort in der kompletten Ansatalt mit den bekannten Folgen. Somit wurde die Knasthierarchie in Gang gesetzt. In dieser stehen Menschen, die aufgrund einer tatsächlichen einverständlichen sexuellen Selbstbestimmung mit Partnern unterhalb einer willkürlichen Altersgrenze eingekerkert wurden oder eben nur weil sie durch Bilder oder Filme dokumentierte sexuelle Selbstbestimmung dieser Art gesehen hatten an unterster Stelle stehen. Diese Menschen werden dann in der Regel nachdem die schon als Folge einer schweren Menschenrechtsverletzung zum Justizopfer wurden auch noch Gewaltopfer in einer JVA durch geistig arme aber gewaltbereite Mitgefangengene. Hierbei kann es sich sowohl um verbale Gewalt (Bedrohungen u. ä.) als auch um physische Übergriffe handeln. Die meist auch wenig gebildeten Wachleute im Knast scheuen meist weg, da sie mit den Gewalttätern heimlich sympathisieren. So wurde dann auch Dieter G., wie im vorangegangenen Artikel beschrieben zum Opfer von Mitinhaftierten. Während seines Aufenthalts in der Krankenabteilung der JVA Kislau war Dieter G. in einer Drei-Personen-Zelle untergebracht, die nur mit einem weiteren Häftling belegt war. Mit diesem gab es keine Probleme und er stellte sich sogar auf die Seite von Dieter G.
Als Dieter G. mit sehr warhscheinlich gezielter Absicht in den normalen offenen Vollzug zurückverlegt erfolgte diese Rückverlegung nicht in seine alte Zelle sondern in eine andere mit der Nummer 110. Da er zwischenzeitlich der (temporär) bekannteste Inhaftierte in der Aussenstelle der JVA Bruchsal geworden war wussten natürlich auch dort alle Einsitzenden “Bescheid” und es kam zu den bereits geschilderten Übergriffen gegen das Justizopfer Dieter G. Solche Übergriffe finden stets in den Gemeinschaftszellen statt, die mehr oder weniger gezielt in den Gefängnissen als rechtsfreie Räume “gepflegt werden. An seiner zugewiesenen (Zangs)Arbeitsstelle (Knäste sind im Kapitalismus vor allem auch wirtschaftlich ausgerichtete “Betriebe”, die Gewinn erwirtschaften sollen auf Kosten der denkbar billigsten Arbeitskräfte) hatte Dieter G. keine Probleme, da dort die Inhaftierten überwacht werden.
Nach seiner Verlegung in den geschlossenen Vollzug in der Hauptanstalt Bruchsal wurde “Informationen” über den Inhaftierten Dieter G. durch zwei Gefangene verbreitet, die ebenfalls von der Aussenstelle in die geschlossene Anstalt verlegt wurden. Diese wurden verlegt, da sie für den offenen Vollzug ungeeignet waren; Ein Umstand der wieder Bildungsarmut/Dummheit und Gewaltbereitschaft wahrscheinlich erscheinen lassen. Diese verbreiteten ihre “Informationen” selbstverständlich auch dort. Seitdem isoliert sich Dieter weitgehend selbt, wobei es ein paar vernünftige Gefangene gibt mit denen er Kontakt hat. Das Verhalten der JVA-Beamten in der JVA-Bruichsal kann gegenüber Dieter G. als formal korrekt und höflich bezeichnet werden.
Eine aufgrund der Vorgeschichte und der langen Verfahrensdauer formaljuristisch eigentlich zu erwartende Haftentlassung auf Bewährung nach Zweidrittelverbüßung hätte am 18. September erfolgen müssen. Es fand im Vorfeld die vorgeschriebene Anhörung vor einer Strrafvollstreckungskammer des Landgerichts statt. Um eine positive Entscheidung vermeiden zu können wurde kurz vor dem Stichtag behauptet, dass das Gericht noch Unterlagen und eine ergänzende Stellungnahme der JVA-Kislau angefordert hätte, die für eine Entscheidung der Kammer erforderlich seien. Bis heute gibt es keine gerichtliche Entscheidung über eine Entlassung zum 2/3-Termin, da diese Unterlagen bislang nicht eingetroffen sind. Der oben genannte Stichtag bis zu dem eine Entscheidung hätte fallen müssen ist längst verstrichen und auch über einen verbleibenden Reststrafenerlass gibt es keine Entscheidung und Dieter G. sitzt weiter hinter skandinavischen Fensterschmuck. Da bereits am 16.11.2016 die Entlassung nach Vollverbüßung (infolge vorweihnachtlicher “Gnade” wird ein Tag Haftzeit als “Geschenk” erlassen…welches Ausmaß an Großzügigkeit) ansteht ist mit einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft nicht mehr zu rechnen. Es ist davon auszughen, dass nach objektiver Sachlage eine Entlassung zum 2/3-Termin unumgänglich gewesen wäre. Um dies aus letztlich politischen Gründen zu vermeiden hat man willkürlich einfach gar keine Entscheidung getroffen und als Scheinargument fehlende Unterlagen vorgeschoben. Es ist allerding verbindlich vorgeschrieben, dass ein Gericht hier zu dem entsprechenden Termin zu entscheiden hat. Somit steht am Ende dieser menschenrechtsverletzenden Justizposse abermals ein Vergehen der Justiz; wobei es jetzt auf eines mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt, denn der Rechtsstaat ist bekanntlich mausetot in unserer Bananenrepublik. Weitere Informationen, Zusammenhänge und Vorgeschichte finden sich in den nachfolgenden Verlinkungen:
Pforzheimer Schauprozess – Ein Ende mit Schrecken
LG Karlsruhe – “Eine Verkettung unglücklicher Umstände”?
Schauprozess in Pforzheim geht am 21.11.2012 in die zweite Runde
Pforzheimer Schauprozess – Ein Zwischenbericht
Pforzheimer Schauprozess Verurteilung und Teilfreispruch – Revision vor dem Oberlandesgericht
Pforzheimer Schauprozess, eine unendliche Geschichte – jetzt Verfassungsbeschwerde
Pforzheimer Schauprozess Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Pforzheimer Schauprozess : Was lange währt wird…
Es muss noch nicht mal diese spezielle pseudo strafende Tat sein, sondern typische Rechtsbrechereien, welche sich quasi daraus selbst generieren und du unterliegst dem Hass von gleichdenkenden Menschengruppierungen.